Werkstattordnung
Sehr geehrte Auftraggeber der Elektronikwerkstatt,
die Universitätsleitung hat mit Beschluss vom 17.07.2013 für die Mechanik- und Elektronikwerkstatt (MEW) der Technischen Fakultät (TF) eine neue Werkstattordnung (WO) in Kraft gesetzt.
Diese neue Ordnung ersetzt die bislang bestehende und beinhaltet neben rechtlichen Anpassungen insbesondere folgende wesentliche Neuerungen im Zusammenhang mit Ihrer Auftragserteilung und -abrechnung, über die wir Sie informieren möchten:
Mitglieder der Technischen Fakultät TF, Mitglieder anderer Fakultäten, andere interne Auftraggeber der FAU sowie Mitglieder einer wissenschaftlich mit der Technischen Fakultät verbundenen Forschungseinrichtung oder eines An-Instituts der FAU mit Kooperationsvereinbarung können wie bisher Aufträge an die MEW vergeben. Zu beachten ist hierbei, dass für Aufträge seit 01.01.2014 zusätzlich zu den Materialkosten eine Investitionsumlage berechnet wird. Die Höhe dieser Umlage wird jährlich, in einer Sitzung der Kollegialen Leitung, neu festgelegt.
Steht der Auftrag in Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt die Auftragsabrechnung auf der Basis von Vollkosten. Hierzu werden für jeden Auftrag Dokumente zur Auftragserteilung erfragt.
Informativ ausgewiesen werden bei jeder Auftragsabrechnung die sogenannten Vollkosten, zu deren Ermittlung wir nach der neuen WO verpflichtet sind.
Materialverkäufe werden als Beschaffungsaufträge bearbeitet, für die die gleichen Grundsätze gelten wie für andere Aufträge. Eine Investitionsumlage wird hierfür nicht erhoben. Die Vollkosten werden in diesem Fall nicht auftragsstundenabhängig, sondern als prozentualer Aufschlag auf den Materialpreis informativ ausgewiesen. Dieser Zuschlag wurde von der Kollegialen Leitung in der Sitzung vom 11.12.14 auf 18% festgelegt und wird jährlich auf eine eventuell notwendige Wertanpassung geprüft.
Um die uns erteilten Aufträge dem Auftraggeberstatus korrekt abrechnen zu können, werden wir auf einem entsprechenden Formular die erforderlichen Angaben erfragen.
Die Fragen auf diesem Formular zur Klärung des Auftraggeberstatus sind auch für jeden Beschaffungsauftrag zu beantworten, um die zutreffende Kostenfestsetzung zu ermöglichen.
Wir bitten für diese Umstände um Verständnis und freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit.
Weitere Details sind der aktuellen Werkstattordnung zu entnehmen.