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Aufträge in der zentralen Elektronikwerkstatt der Technischen Fakultät anzunehmen, abzuarbeiten und abzurechnen bedeutet, alle notwendigen Rahmenbedingungen und Richtlinien der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg, aber auch der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, einzuhalten und korrekt umzusetzen.
Während unsere Werkstattordnung den universitätsinternen Rahmen beschreibt hat die Kultusministerkonferenz ihr Augenmerk auf der eindeutigen Unterscheidung wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Aufträge und Abrechnungsmaßstäbe.
Zusammen mit den technischen Vorüberlegungen unserer Auftraggeber rundet sich diese Seite zum Portal Download ab.